Geborgenheit in Ihrem Zuhause
Pflegedienst Badenstedt

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Heimgesetz

Das Miteinander von Heimbewohnern und Heimleitung in der effektiven Pflege wird durch das Heimgesetz (HeimG) geregelt. Die Bewohner einer Pflegeeinrichtung sollen so beteiligt und geschützt werden. Im Heimgesetz sind sowohl privatrechtliche Bestimmungen über Verträge zwischen Heimbewohnern, Betreuer und Heimleitung als auch Regelungen zum gemeinschaftlichen Wohnen festgelegt.

Heimgesetz auf Bundes- und Landesebene

Die Länder haben seit der Föderalismusreform im Jahre 2006 die Befugnis, ordnungsrechtliche Regelungen des Heimgesetzes durch landesrechtliche, eigene Bestimmungen zu ersetzen.  Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Saarland, Bayern und Schleswig-Holstein haben bisher Gebrauch davon gemacht. Alle anderen Bundesländer arbeiten bisher noch daran. Alle zivilrechtlichen Bestimmungen liegen jedoch weiterhin in der Verantwortung des Bundes. Der Bund hat zum 01. Oktober 2009 das Heimgesetz um das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz erweitert.

Heimgesetz – die Bestimmungen

Im HeimG regelt der Bund weiterhin folgende Punkte:

  • Heimverträge müssen alle Regelungen über die Heimkosten enthalten und schriftlich fixiert werden. Der Bund sieht vor, dass beispielsweise die Preise für Pflege, Betreuung und Unterkunft getrennt abgerechnet werden müssen. Vor dem Wirksamwerden müssen Kostenänderungen spätestens vier Wochen vorab angekündigt werden. Die Unterscheidung von Heimkosten nach Kostenträgern ist unwirksam.
  • Mitbestimmungsrechte des Heimbeirats müssen gewahrt werden. Der Heimbeirat besteht aus Angehörigen, Bewohnern und Heimleitung. Er ist zuständig für die Qualitätssicherung und muss an Tarifverhandlungen beteiligt werden.
  • Der Bund sieht Prüfungen durch eine unabhängige Heimaufsicht vor. Mindestens einmal im Jahr muss die Heimaufsicht jedes Heim auf die Einhaltung des Heimgesetzes hin überprüfen.
  • MDK, Heimaufsicht, Pflegkassen und Träger der Sozialhilfe sollen im Sinne des Qualitätsmanagements miteinander kooperieren und Arbeitsgemeinschaften gründen, um sicher zu stellen, dass die Regelungen des Heimgesetzes eingehalten werden.