Geborgenheit in Ihrem Zuhause
Pflegedienst Badenstedt

Salzweg 14
30455 Hannover

24 Std erreichbar unter:

0511 700 313 73

Haushaltshilfe

Personen, die bei der Haushaltsführung hilfebedürftige Personen unterstützen und begleiten, werden Haushaltshilfen genannt.

Haushaltshilfe und gesetzliche Krankenversicherung

Die Finanzierung einer Haushaltshilfe wird unter bestimmten Vorzeichen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. In Fällen, in denen der Hilfebedürftige behindert ist, aus medizinischen Gründen seinen Haushalt nicht führen kann oder von einer Behinderung bedroht wird, ist dies der Fall. Eine Haushaltshilfe kann auch gestellt werden, wenn sich ein Bedürftiger in stationärer Behandlung befindet und daher an der selbstständigen Haushaltsführung gehindert wird. Natürlich gilt dies nur dann, wenn keine andere Person in diesem Haushalt lebt, die die Haushaltsführung übernehmen könnte. Eine Ausnahme bilden Haushalte, in denen Kinder unter 12 Jahren sowie Personen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen leben.

Haushaltshilfe bei Pflegebedürftigkeit

Viele Pflegebedürftige benötigen die Hilfe einer Hauswirtschafterin oder Haushaltshilfe für die Führung des Haushaltes, welche jedoch im Rahmen der Pflegestufenbegutachtung selten bewilligt wird. Natürlich besteht immer die Möglichkeit, eine private Haushaltshilfe zu beschäftigen.