Geborgenheit in Ihrem Zuhause
Pflegedienst Badenstedt

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Gehhilfe

Eine Gehhilfe wird zur Schonung des Körpers eingesetzt und ermöglicht betroffenen Personen trotzdem eine selbstständige Fortbewegung.

Gehhilfen können sowohl bei gravierenden Gehbehinderungen als auch als Unterstützung beim Gehen von nicht gehbehinderten Menschen angewandt werden. Die Gründe für die Notwendigkeit einer Gehhilfe können sowohl wie bei Verstauchungen vorübergehender, oder wie nach Amputationen dauerhafter Natur sein.

Gehhilfen lassen sich in zwei Kategorien einteilen. Da sind zunächst die im Rahmen der Rehabilitation erforderlichen Gehilfen zu nennen. Die gesetzlichen Krankenkassen erkennen solche Gehhilfen an, weshalb diese natürlich auch kassenärztlich verordnet werden können. In der anderen Kategorie finden sich die Gehhilfen, die eher zur sportlichen Betätigung oder Erleichterung genutzt werden und keine direkte medizinische Notwendigkeit zeitigen. In jeder Kategorie finden sich allerdings unendlich viele unterschiedliche Modelle von Gehhilfen.

Als Gehilfen werden laut Hilfsmittelverzeichnis unter anderem Gehübungsgeräte wie der Gehbarren, Gehwagen, Gehgestelle, Achselstützen, Geh- und Handstöcke, fahrbare Gehhilfen und Unterarmgehstützen, die in der Regel bei Brüchen oder Verstauchungen der Fußgelenke oder auch als Arthritisstützen, bei entsprechendem Krankheitsbild, Anwendung finden. Am bekanntesten ist wohl das Modell des so genannten Rollators, das sich durch große Räder, Handbremsen, Sitzflächen, Rückenlehnen, Einkaufsnetze und ähnliche hilfreiche Details auszeichnet.

Allerdings gibt es natürlich auch Gehhilfen, die ohne Gehbehinderung verwendet werden. Dabei handelt es sich meistens um Gegenstände wie Spazierstöcke oder Walkingstöcke, die für die sportliche Freizeitgestaltung genutzt werden.