Geborgenheit in Ihrem Zuhause
Pflegedienst Badenstedt

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Altenpflegestift

Der rechtlich nicht definierte Begriff Altenpflegestift stellt eigentlich nur eine andere Bezeichnung für ein Altenpflegeheim dar. Besondere Auflagen müssen nicht erfüllt werden, um ein Altenpflegestift zu führen. Daher kann jedes Altenpflegeheim sich als Altenpflegestift benennen. Das Einweihungsjahr eines Altenpflegestifts kann Aufschluss darüber geben, warum die Namensbezeichnung “Stift” gewählt wurde. Insbesondere Einrichtungen aus den 1980er Jahren war es modern, Altenpflegeheim so zu betiteln.

Grundsätzlich werden in einem Altenpflegestift pflegebedürftige Patienten gepflegt. Häufig kommen diese nach einer erfolgten häuslichen oder ambulanten Pflege ins Altenpflegestift. Der Gesetzgeber präferiert die häusliche Pflege gegenüber der Heimunterbringung, da das soziale und häusliche Umfeld möglichst lange erhalten bleiben soll. Für den Gesetzgeber stellt der Einzug in ein Altenpflegestift den letzten Schritt dar.

Die Pflegebedürftigkeit, welche in den Pflegestufen beschrieben wird, ist die Basis für die Art der Pflege im Altenpflegestift. Allerdings wird auch hier der Grundsatz der Förderung der Eigenständigkeit gewahrt. Meist leben Altenpflegestift-Bewohner in 1- oder 2-Bett-Zimmern mit Bad/WC.

Die Unterbringung muss nicht zwingend auf Dauer erfolgen. Häufig ist es je nach Art der Einrichtung möglich, individuelle, zeitlich begrenzte Aufenthalte zu organisieren. Eine zeitlich begrenzte stationäre Pflege wird dadurch ermöglicht. Eine Alternative würde in diesen Fällen auch eine Pflegestation darstellen.