Geborgenheit in Ihrem Zuhause
Pflegedienst Badenstedt

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Altenhilfe

Der Begriff “Altenhilfe” umfasst gesetzliche Maßnahmen und Förderungsinitiativen sowie die Pflege und Unterstützung älterer Menschen beim Wohnen im Alter. Von statten gehen kann die Altenhilfe in niederschwelliger, offener Weise oder in Pflegeeinrichtungen. Als “offene” Altenhilfe bedeutet in diesem Fall einen hohen Grad von Unverbindlichkeit für den Betroffenen. Zudem bezeichnet die Altenhilfe in anderem Zusammenhang eine spezielle Form von Unterstützung durch das Sozialamt.

Beispiele für Altenhilfe

Beispielsweise werden Altenheime oder Seniorenwohnheime als Einrichtungen der Altenhilfe deklariert. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Gewerbebetrieb oder eine gemeinnützige Organisation handelt, welche die Pflegeheime oder Altenheime betreiben. Sowohl gemeinnützige Organisationen als auch gewerbliche Unternehmen können “Träger der Altenhilfe” sein.

Einrichtungen der Altenhilfe sind ebenfalls ambulante Pflegedienste und Sozialstationen, die als Institutionen den pflege- und betreuungsbedürftigen Personen unter anderem Krankenpflege und Altenpflege gegen Entgelt in der eigenen Wohnung zukommen lassen.

Verbindung von Altenhilfe und Altenpflege

Im Berufsfeld der Altenhilfe stellt die Altenpflege einen bedeutsamen Bereich, der sich mit der Pflege und Betreuung von alten Menschen in unterschiedlichen Einrichtungen wie Pflegeheimen, Altentagesstätten, Gerontopsychiatrische Einrichtungen, Teilen von Krankenhäusern oder auf individueller Vertragsbasis, befasst.