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Pflegedienst Badenstedt

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Altenheim – Wohnform für Senioren

Häufig stößt man im Zusammenhang mit dem Begriff “Altenheim” auch auf Bezeichnungen wie Altersheim, Wohnheim, Seniorenheim, Feierabendheim oder Pflegeheim. Als Seniorenresidenz oder Wohnstift werden gehobene Altenheime bezeichnet. Für den Begriff “Altenheim” gibt es also keine einheitliche Bestimmung. Vielmehr steht er als Synonym für alle Formen, der im Alter möglichen Fremdversorgung.

Ursprünglich wurde einmal zwischen Pflege- und Wohneinrichtungen unterschieden, doch gilt dies heute nicht mehr. Ein Altenheim ist allgemein gesehen, eine Einrichtung, in der älteren Menschen Wohnraum sowie Betreuung und Pflege zur Verfügung steht. In Altenheimen werden in der Regel Einzel- und Doppelzimmer mit Bad/WC bereit gestellt. Die Pflegeleistungen können über die Pflegekasse abgerechnet werden.

Im Altenheim keine Voraussetzung – die Pflegebedürftigkeit

Meist erfolgt der Einzug in ein Altenheim durch das Eintreten der Pflegebedürftigkeit. So wird häufig nach einem Unfall, einer Krankheit oder dem Zusammenbruch der häuslichen Versorgung, z. B. durch den Wegfall der Hauptpflegeperson, ein Einzug ins Altenheim in Erwägung gezogen. Allerdings ist die Pflegebedürftigkeit keine Voraussetzung für den Umzug in ein Altenheim. Das Senioren- oder Altenheim ist grundsätzlich für alle Personen gedacht, die keinen eigenen Haushalt mehr führen möchten oder können. Pflegebedürftige können diverse zusätzliche Pflegeleistungen beanspruchen.

Keine soziale Isolation im Altenheim

Neben der Möglichkeit des Wohnens bieten viele Einrichtungen auch ein reichhaltiges Angebot zur Freizeitgestaltung. In Gemeinschaftsräumen können die Bewohner soziale Kontakte pflegen, so dass das Leben im Altenheim gemeinschaftlich gestaltet wird.  Einer sozialen Vereinsamung wird so entgegen gewirkt.