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Pflegedienst Badenstedt

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Alltagskompetenz

Den Fähigkeitsgrad eines Erwachsenen Alltagsaufgaben selbstständig und unabhängig erfüllen zu können, wird durch den Begriff Alltagskompetenz beschrieben. Die Aufgabenstellungen sind dabei alters- und kulturspezifisch.

Der mit der Pflegereform 2002 eingeführte § 45a im SGB XI definiert den Begriff “eingeschränkte Alltagskompetenz”, womit auch der Personenkreis bestimmt wird, der eine Berechtigung hat Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen. Dies gilt für Pflegebedürftige, die im häuslichen Umfeld leben und Hilfe und Unterstützung bei der Grundversorgung, der hauswirtschaftlichen Versorgung, Behandlungspflege und/ oder erheblichen Bedarf an Beaufsichtigung und Betreuung haben. Pflegebedürftige, die der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) in Pflegestufe I, II oder III mit seelischer, demenzbedingter oder geistiger Fähigkeitsstörung eingestuft wurden, sowie Patienten, die in Folge einer Grunderkrankung oder Grundbehinderung in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind, zählen zu diesem Personenkreis.

Alltagskompetenz – die Kriterien

Für eine Einschätzung der Einschränkungen der Alltagskompetenz werden folgende Kriterien zugrunde gelegt:

  • Schwierigkeiten in der Tagesstrukturierung
  • chronische Depressionen oder Angst
  • Weglauftendenzen
  • Selbst- oder fremd gefährdende Handlungen mit risikoreichen bzw. gefährlichen Mitteln oder Gegenständen
  • falsches Einschätzen von gefährdenden Situationen
  • Störungen im Tag-Nacht-Rhythmus
  • Nicht-Wahrnehmung der eigenen seelischen und körperlichen Bedürfnisse